12.06.2013 - 5.1 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Am 13. Dezember 2012 hat die Gemeindevertretung bereits die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Sie ist bei der Kommunalaufsicht angezeigt worden. Durch die Kommunalaufsicht wurde im § 5 Abs. 7, § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 5 S. 2 und im § 9 Abs. 2 eine Verletzung von Rechtsvorschriften festgestellt. Somit bedarf es eine Korrektur in den vorgenannten Paragraphen.

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, den Beschluss BVD – 071/2012 vom 13. Dezember 2012 aufzuheben und nunmehr vorliegende Hauptsatzung zu beschließen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel in vorliegender Fassung. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung des Beschlusses BVD – 071/2012 vom 13. Dezember 2012.

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Abstimmungsergebnis:

 

              Beschlussvorschlag zurückgestellt

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Anlagen zur Vorlage

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