12.09.2013 - 6.1 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 12.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Olaf Steinberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Über die Vorschläge zum Entwurf der Hauptsatzung der CDU-Fraktion wird einzeln abgestimmt.
§ 3
- statt Verlaufsprotokoll, soll ein Ergebnisprotokoll geführt werden
dafür: 3 dagegen: 5 enth.: 0
§ 4 (5)
- Pachtangelegenheiten sind zu streichen, da unzweckmäßig
dafür: 3 dagegen: 5 enth.: 0
§ 4 (4)
- die Gemeindevertretung entscheidet über Bauangelegenheiten nach § 31, § 34, § 35, § 36 BauGB
dafür: 8 dagegen: 0 enth.: 0
§ 5
- es gibt nur noch einen Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
dafür: 3 dagegen: 5 enth.: 0
§ 7 (3)
- Die Höchstzahl der Sitzungen der Ausschüsse und Fraktionen wird auf jeweils jährlich 4 beschränkt.
dafür: 3 dagegen: 5 enth.: 0
Begründung:
Nach Neufassung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 ist in einigen Bereichen die Anpassung der Hauptsatzung notwendig.
Die vorliegende Fassung entspricht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages und berücksichtigt Änderungsvorschläge der Fraktion der Bürgergemeinschaft sowie Hinweise der Kommunalaufsicht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,5 kB
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