22.09.2014 - 6.3 Finanzierung des Spielplatzes aqm Mehrzweckgebä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kobrow
- Datum:
- Mo., 22.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Kobrow
- Federführend:
- Grundstücks-und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Bei der Nutzung des vorhandenen Spielplatzes besteht auf Grund des baulichen Zustandes und der jährlichen Sicherheitskontrollen eine Gefahr für Kinder. Da ein hoher Nutzungsgrad besteht, soll eine Erneuerung noch in diesem Jahr erfolgen. Die entstehenden Kosten sind im diesjährigen Haushalt nicht veranschlagt. Aus den vorher genannten Gründen bedarf es einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 16.000,00 €, die sich aus der erfolgten Angebotsabgabe und dem daraus günstigsten Bieter, ergeben.
Herr Dally:
- Die Gemeinde hat auf ihrer letzten Sitzung einen Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung des Spielplatzes am Mehrzweckgebäude in Kobrow 1 gefasst. Ein zeitlicher Rahmen wurde nicht festgesetzt (siehe Protokoll vom 01.08.2014).
- Zwischenzeitlich wurden Angebote für die Anschaffung und Aufstellung der Spielgeräte eingeholt, mit der Absicht, noch in diesem Jahr den Spielplatz fertigzustellen.
- Gemäß der beschlossenen Haushaltssatzung wäre diese Maßnahme nur durchführbar im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung.
- aus zeitlichen Gründen ist jedoch die Erstellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Aufnahme dieser Investition nicht möglich.
- Es besteht lediglich die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe, wenn bei Benutzung des Spielplatzes eine Gefahr für die Kinder besteht und die Erneuerung unverzichtbar ist.
Es gelten jedoch folgende Grundsätze:
(1) Bevor Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher
finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, ist
unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen
Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung
zu ermitteln.
(2) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie
Verpflichtungsermächtigungen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne,
Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen
die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen
Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind. Den Unterlagen
ist eine Schätzung der nach Durchführung der Investition entstehenden jährlichen
Haushaltsbelastungen beizufügen.
(3) Ausnahmen von Absatz 2 sind bei Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von geringer finanzieller Bedeutung zulässig( unter 10.000 € lt. Satzung); jedoch muss mindestens eine Kostenschätzung vorliegen. Die Notwendigkeit einer Ausnahme ist in den Erläuterungen zum jeweiligen Teilfinanzhaushalt zu begründen.
Zusammenfassung der Diskussion:
Bei der Benutzung des Spielplatzes besteht Gefahr für die Kinder. Da der Spielplatz stark von Kindern benutzt wird, soll er noch in diesem Jahr über eine außerplanmäßige Ausgabe erneuert werden.
Die Finanzierung ist gesichert, da einige im Haushalt veranschlagte Investitionen dieses Jahr nicht mehr durchgeführt werden.