09.12.2014 - 7.1 Beschluss über die Ernennung des Stellvertreten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Pritz
- Datum:
- Di., 09.12.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hohen Pritz
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Entsprechend der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Pritz haben der Wehrführer und sein Stellvertreter sowie der Vorstand eine Wahlperiode von 6 Jahren zu absolvieren. Scheidet jemand vorher aus, ist die Funktion durch Wahl neu zu besetzen.
Die Wahl der Funktionen ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen. Der aus der Wahl hervorgehende Wehrführer und sein Stellvertreter sind durch den Dienstherren zu Ehrenbeamten auf die Zeit der Wahlperiode von 6 Jahren zu ernennen.
Nach dem vorzeitigen Ausscheiden des bisherigen Stellvertreters des Wehrführers wurde Kamerad Rüdiger Gerwien zum neuen Stellvertretenden Wehrführer gewählt.