13.01.2015 - 6.1 Feststellung der Eröffnungsbilanz des Städtebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Winkler als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert die Eröffnungsbilanzen des städtebaulichen Sondervermögens und der Stadt Sternberg. Diese Bilanzen bilden die wesentliche Grundlage für die kommenden Jahre. In diesem Zusammenhang bedankt er sich für die Vorbereitung des Zahlenmaterials durch die Verwaltungsmitarbeiter. Der RPA empfiehlt der Stadtvertretung dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Begründung:

 

Gemäß dem § 2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz vom 14.Dezember 2007 haben die Gemeinden zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und gemäß § 11 Abs.1 durch die Gemeindevertretung festzustellen. Dabei sind die Bestimmungen der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungs- gesetzes über die Aufstellung, die Prüfung, die Vorlage, die Beratung, die Feststellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Anhangs der Gemeinde auf die Eröffnungsbilanz und den Anhang entsprechend anzuwenden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sternberg hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Sternberg gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Er­gebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen­gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich wären, dass sie zur Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung ent­gegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2014 beschlossen, der Stadtvertretungvertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 11 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz und § 60 der Kommunalverfassung sowie des § 3 a Kommunalprüfungsgesetz auf der Grundlage des Prüfungsberichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Sternberg über  die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Sternberg.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:14dagegen:enth.:

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage