21.01.2015 - 6.4 Stellungnahme der Gemeinde Dabel zum Bauvorhabe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Mi., 21.01.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Dabel
- Federführend:
- Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung
- Bearbeiter:
- Sabine Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Im Rahmen eines Bauantragsverfahrens zum o.g. Vorhaben wird die Gemeinde Dabel gemäß § 36 BauGB, zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde Landkreis Ludwigslust – Parchim, aufgefordert.
Am vorhandenen Standort der Biogasanlage Dabel sollen ein zusätzliches gasdichtes Gärrestelager, ein Sozialcontainer sowie eine abflusslose Auffanggrube errichtet werden.
Falls die Gemeinde Dabel als Straßenbaulastträger keine gesonderte Stellungnahme abgeben soll, sind folgende Forderungen durchzusetzen.
- Durch die zu erwartende höhere Frequentierung der Straße ist der vorhandene Straßenausbau (Spurbahnen und Nebenanlagen) aus Sicht der Gemeinde nicht ausreichend (Straßenanbindung, Kurvenbereiche).
- Für einen etwaigen Begegnungsverkehr besteht keine Ausweichmöglichkeit.
- Die neue Hauptzufahrt (Anbindung) muss vom Straßenbaulastträger genehmigt werden.
- Es besteht von Seiten der Gemeinde kein Winterdienst.
- Nachweislich durch die zusätzliche Belastung / Frequentierung der Straße entstehende Schäden, sind vom Verursacher zu beseitigen.
Sämtliche finanziellen Auswirkungen werden nicht von der Gemeinde getragen und somit vom Investor / Verursacher.
Des Weiteren ist bei der Durchsicht der eingereichten Unterlagen folgendes festgestellt worden.
- Unterschiedliche Mengenangaben zu der zu erwartenden Rohgasmenge pro Jahr (ab 2 Mio. Norm Kubikmeter Rohgas pro Jahr besteht eine UVP – Pflicht).
- Unterschiedliche Entfernungsangaben zwischen BHKW und nächstliegender Wohnbebauung (Schallemissionen).