24.02.2015 - 6.2 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen gemäß ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Der Agrarhof Brüel eG. mit Sitz in Brüel Golchener Weg beabsichtigt, in der Gemarkung Keez, Flur 1 auf den Flurstücken 217, 223, 224, 234, 235, 236, 237/1, eine Rinderanlage mit 2.280 Milchkühen, 169 Jungrindern und 600 Kälberplätzen sowie eine Biogasanlage zu errichten.

Die Stadt Brüel wurde vom StALU Westmecklenburg mit Schreiben vom 06.01.2015 aufgefordert, aus planungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu versagen.

Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus den § 31, 33 und 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

Der § 31 BauGB regelt Ausnahmen und Befreiungen und trifft nicht zu. Da kein Bauleitplan für diesen Bereich vorliegt, wird die Zulässigkeit des Vorhabens nicht nach § 33 BauGB geregelt. Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB Bauen im Außenbereich zu beurteilen.

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen kann festgestellt werden, dass keine planungsrechtlichen Gründe zur Versagung zur des Einvernehmens vorliegen.

 

 

Herr Goldberg

  • Herstellung des Einvernehmens ist zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da viele Fragen noch offen sind.
  • Die Erschließung der Gesamtanlage über den Keezer Damm ist im Antrag unzureichend dargelegt. Die Fahrbahnbreite von 3,5 m und auch die Ausweichstellen sind für den Begegnungsverkehr der großen Fahrzeuge problematisch.
  • Als ebenso problematisch wird die Verkehrssituation beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen (u.a. Feuerwehr, Notarzt) angesehen. Besonders kritisch erscheint die Situation, wenn gleichzeitig auch Spitzenzeiten beim Einsatz von Erntefahrzeuge, oder bei dem Verkehr zur Stallanlage, sind.
  • Die Umweltbedenken (Wasserschutz) sind nicht ausreichend ausgeräumt. Dabei gibt es besondere Bedenken bei dem Einsatz von Dünger.
  • Die Lagerkapazitäten für Gärreste/ Gülle sind nicht ausreichend.
  • Folgekosten für die Stadt sind momentan nicht kalkulierbar.
  • Ein jetziges Versagen des Einvernehmens ist kein generelles „Nein“. Die Stadt könnte nach gründlicher Prüfung auch später noch gehört werden.

 

Herr Lange

  • Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen.

 

Herr Prätorius

  • Der Ausschuss für Umwelt und Tourismus empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

 

Herr Goldberg stellt den Antrag in der Begründung der Beschlussvorlage die Formulierung „keine planungsrechtlichen Gründe zur Versagung des Einvernehmens“ zu streichen oder zu ändern.

 

Dafür: 5                                          Dagegen: 7                                          Enthaltungen: -

 

 

 

 

Frau Borawski

  • Äußert Bedenken zu der Formulierung im Beschlussvorschlag „ vorbehaltlich eines noch zwischen dem Antragsteller (Agrarhof Brüel e.G.) und der Stadt Brüel abzuschließenden Erschließungsvertrages“. Bei Nachfragen im STALU Westmecklenburg und der Kommunalaufsicht des Landkreises konnte die Rechtsverbindlichkeit der Formulierung nicht eindeutig bestätigt werden. Es wird vorgeschlagen, das Problem des Keezer Dammes in einer gesonderten Beschlussvorlage zu behandeln.

 

 

Herr Liese

  • Er verweist auf die Chancen für die Entwicklung des Territoriums und kritisiert, dass viele Dinge auch zerredet werden können und nur negativ gesehen werden.

 

Herr Erke

  • Er ist nicht grundsätzlich gegen den Stall. Weiterhin verweist er darauf, dass auch seine Kinder zurzeit beim Antragsteller arbeiten.
  • Vor der Erteilung eines Einvernehmens müssen alle offenen Fragen geklärt sein. Dabei sollten auch die Folgen bedacht werden.

 

 

Die SPD-Fraktion beantragt eine namentliche Abstimmung

 

Dafür: 12                                                        Dagegen: -                                                        Enthaltungen: -

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses VBr-007/2014.

(Antrag der Agrarhof Brüel e.G. zum Ausbau der Zufahrtsstraße nach Keez/Keezer Damm.

  1. Die Stadt Brüel erteilt ihr Einvernehmen zur Errichtung und dem Betrieb einer Rinder- und Biogasanlage in der Gemarkung Keez, Flur 1, Flurstücke 217, 223, 224, 234, 235, 236, 237/1 unter der Maßgabe der Berücksichtigung und besonderen Prüfung der in der Anlage 1 und 2 aufgeführten Bedenken und Anregungen. Die Erteilung des Einvernehmens erfolgt vorbehaltlich eines noch zwischen dem Antragsteller (Agrarhof Brüel e.G.) und der Stadt Brüel abzuschließenden Erschließungsvertrages für die straßenseitige Erschließung (einschließlich Ausbau und Unterhaltung der von der Maßnahme betroffenen Bereiche des Keezer Damm) der geplanten Rinder- und Biogasanlage.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Namentliche Abstimmung:

 

Herr J. Goldberg:              Dafür

Herr B. Liese:                            Dafür

Herr T. Lange:                            Dafür

Frau N. Borawski:              Dagegen

Herr H.-H. Erke:                            Dagegen

Frau B. Jepsen:                            Dagegen

Herr F. Kliefoth:                            Dafür

Herr B. Pilz:                            Dafür

Herr A. Prätorius:              Dafür

Herr H. Schwertner:              Dafür

Frau S. Völzow:                            Dagegen

Faru H. Wiechmann:              Dafür

             

 

Dafür:              8                            Dagegen: 4                                          Enth.:              -

                           

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage