03.03.2015 - 6.2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Pritz
- Datum:
- Di., 03.03.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hohen Pritz
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dally erläutert ausführlich die Haushaltssatzung 2015 mit den Anlagen für die Gemeinde Hohen Pritz und stellt fest, dass ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden konnte.
Die Windkraftanlagen stellen für die Gemeinde eine große Einnahmequelle dar. Herr Dally teilt mit, dass aber nicht mehr alle Windräder durch Herrn Bonde geführt werden.
Die Gemeindevertreter diskutieren die Vorgehensweise bezügl. der Mitteilungen über den Eigentümerwechsel.
Es wird festgelegt, dass der Vertrag zum Windpark geprüft werden soll. Dabei ist genau zu gucken, ob ein Teil der Anlage veräußert werden konnte, ohne vorher die Gemeinde darüber in Kenntnis zu setzen.
Wann erfolgte der Verkauf der Windkraftanlagen?
Herr Dally wird gebeten, zwei Maßnahmen (Bau einer Kläranlage und Einbau einer Schließanlage) in den Haushalt einzuarbeiten.
Weiter soll die Verwaltung einen Planer beauftragen bezüglich einer Umrüstung der Beleuchtung in der Friedensstraße.
Herr Dally erklärt, dass der Umbau der Heizungsanlage keine Investition ist und damit unter die Bewirtschaftung fällt. Es sollte überlegt werden, ob im Zuge der Erdgasanbindung im Gemeindehaus ein Umbau in Frage kommt.
Begründung:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,7 MB
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