03.03.2015 - 6.1 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Nienkarn, als Ausschussvorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft, erläutert ausführlich die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hohen Pritz. Sie stellt bildlich dar, wie sich das Vermögen der Gemeinde finanziert, den Werteverzehr durch die Abschreibungen sowie die komprimierte Form der Aktiva und Passiva mit den entsprechenden Bilanzsummen.

Die Prüfung erfolgt am 20.01.2015 in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung.

Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde eine Checkliste entwickelt, nach der die Prüfung erfolgte.

 

Die Prüfung umfasst damit:

- die Kontrolle auf Vollständigkeit der Unterlagen

- die Kenntnisnahme des Anhangs (Bewertungsmethoden und die Ergebnisse dieser werden

  dargestellt)

- den Vergleich der Angaben im Anhang mit den Werten der Eröffnungsbilanz 2012

- die unterschiedlichen Prüfungsschwerpunkten (u.a. keine gemeindl. Brücken, Prüfung von Bauten –

  Gemeindehaus wurde richtig bewertet)

- die Feststellung

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die Eröffnungsbilanz 2012 der Gemeinde Hohen Pritz ohne Beanstandungen bestätigt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Gemäß dem  § 2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz vom 14.Dezember 2007 haben die Gemeinden zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und gemäß § 11 Abs.1 durch die Gemeindevertretung festzustellen. Dabei sind die Bestimmungen der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungs- gesetzes über die Aufstellung, die Prüfung, die Vorlage, die Beratung, die Feststellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Anhangs der Gemeinde auf die Eröffnungsbilanz und den Anhang entsprechend anzuwenden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012  der Gemeinde Hohen Pritz gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Er­gebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen­gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich wären, dass sie zur Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung ent­gegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am  20.01.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 11 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz und § 60 der Kommunalverfassung sowie des § 3 a Kommunalprüfungsgesetz auf der Grundlage des Prüfungsberichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rechnungsprüfungsausschusses über  die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Hohen Pritz.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 6   dagegen: 0   enth.: 0 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

Frau Nienkarn verabschiedet sich um 20.25 Uhr und verlässt die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage

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