26.03.2015 - 8.2 Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2015 mit Anla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dally erläutert kurz die Haushaltssatzung sowie die dazugehörigen Anlagen.

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen 2015.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür: 7                                          dagegen: 0                                          enth.: 0             

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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