07.10.2015 - 6.1 Beschluss des gesamtörtlichen Zentrenkonzeptes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 07.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Sternberg
- Federführend:
- Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die Stadt Sternberg hat die BBE Handelsberatung GmbH im November 2014 mit der Erstellung eines Zentrenkonzepts beauftragt. Ziel des Zentrenkonzepts ist es, eine fachliche Grundlage für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in Sternberg zu erarbeiten. Damit entsteht Transparenz und Sicherheit für Investoren, aber auch Rechtssicherheit für die Kommune.
Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung mit dem B-Plan Nr. 19 „Nahversorgungszentrum Goethestraße“ ist eine Veränderung der Einzelhandelsstandorte zu erwarten.
Die Zielsetzung des Zentrenkonzepts ist vor allem darauf gerichtet, dass zukunftsfähige und attraktive Einzelhandelsstrukturen, die ein attraktives Angebot für die Einwohner und die Besucher der Stadt Sternberg darstellen, gesichert bzw. herausgebildet werden.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschließt auf der heutigen Sitzung die im Zentrenkonzept formulierten Entwicklungsziele bzw. Grundsätze zur räumlichen Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels.
Weiterhin beschließt die Stadtvertretung die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche, um eine zielgerichtete Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen und alternative Standortplanungen, die diesen Entwicklungszielen entgegenlaufen, auszuschließen.
Bestandteil des Stadtvertreterbeschlusses ist die „Sternberger Liste“ zur Sortimentsdefinition.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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