17.03.2016 - 6.1 Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sonderv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 64 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Stadt für das Städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan zu erlassen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen sind gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Haushaltssatzung 2016r das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Brüel.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 11  dagegen: /  enth.:   /

 

  

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

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Anlagen zur Vorlage