17.03.2016 - 6.2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Liese möchte wissen, ob es sich bei den  Abschreibungen der STEWO  um einen einmaligen Effekt handelt?

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 11  dagegen: /  enth.:   /

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

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Anlagen zur Vorlage