26.04.2016 - 6.1 Grundsatzbeschluss zur Breitbandversorgung in d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussion zu dem Thema:

 

Herr Edlich berichtet, dass er den Antrag ablehne, da die zehnprozentige Beteiligung nicht beziffert sei.

Er verliest die Förderrichtlinien in welchen die Einzelheiten zur Förderung beschrieben sind.

Er stellt fest, dass die Förderung für aktive Netzkomponenten nicht förderfähig seien.

Er erklärt weiterhin, dass der Widerspruch zum bestehenden Markterkundungsverfahren offensichtlich sei, da dies erst am 15.5.2016 abgeschlossen sei.

Er fragt sich, wie die Kreisverwaltung ohne reale Zahlen und dem Risiko, dass evtl. verlegte Rohre nicht genutzt werden Entscheidungen getroffen werden könnten.

Herr Dally erklärt, dass gemäß den Förderrichtlinien des Bundes die Gemeinden keine Anträge stellen könnten. Mit dem beabsichtigten Beschluss würde  Handlungsfähigkeit zur Beantragung der Fördermittel gegeben sein und der Gemeinde würden somit die Fördermittel nicht entgehen.

Herr Suhr berichtet, dass andere Gemeinden, wie bspw. Strahlendorf in diesen Förderungen gar nicht erst berücksichtigt worden sind.

Herr Werner vertritt die Auffassung, dass bei zu hohen Kosten auch später eine Ablehnung eines Beschlusses ggf. möglich wäre.

Herr Rohde bemängelt, dass die Thematik nicht  vorher hinterfragt wurde, zumal jedem Gemeindevertreter die Unterlagen rechtzeitig vorlagen. Bei derartigen Grundsatzfragen hätte er gern eine beratende Person aus der Kreisverwaltung zur Gemeindevertretersitzung eingeladen, um die Unklarheiten zu beseitigen.

Er weist darauf hin, dass eine 90 prozentige Förderung voraussichtlich nicht noch einmal gegeben werde.

 

 

Begründung:

Durch das BMVI wurde gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 der zweite Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten – Fristende: 29.04.2016 – veröffentlicht. Bis 2018 sollen damit Bandbreiten von mind. 50 Mbits/s erreicht werden. Gegenwärtig werden zwischen den Landkreisen (vertreten durch die Kreisbeauftragten für den Breitbandausbau) und dem BKZ M-V die Projektgebiete für den 2. Aufruf abgestimmt und ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.

Das Gebiet der Gemeinde Dabel ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf der Grundlage eines Markterkundungsverfahrens ermittelt. Der Landkreis ist bereit, für die Gemeinde Dabel  Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten. Die Höhe kann noch nicht festgelegt werden, da erst die Ausschreibungen erfolgen müssen.

Nach Vorlage genauer Erkenntnisse zum finanziellen Umfang des notwendigen Ausbaus der Breitbandversorgung und damit auch der Höhe der durch die Gemeinde bereitzustellenden Mittel ist ein erneuter Beschluss der Gemeinde notwendig, in dem

-          die finanziellen Rahmenbedingungen (Haushalt bzw. Nachtrag zum Haushalt) und

-          der noch zu vereinbarende Kooperationsvertrag zu beschließen sind

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Dabel beschließt den Breitbandausbau von mind. 50 Mbits/s im Gemeindegebiet. Die Gemeinde nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.

Die Gemeinde verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10% bereit zu stellen. Nähere Einzelheiten werden in einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Dabel und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vereinbart.

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 4  dagegen: 3  enth.: 3

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen