18.08.2016 - 6.4 Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 18.08.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Dabel
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Fregien
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Der Landrat des Landkreises LUP hat die Städte und Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit Schreiben vom 03.06.2016 aufgefordert, zur Sicherung der Finanzierung des Regionalen Bildungsganges an der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium „David Franck“ Sternberg eine vertragliche Vereinbarung zu schließen (siehe Anlage 1).
Die Notwendigkeit dieser Vereinbarung ergibt sich aus der Sicherstellung der grundlegenden Finanzierungsverantwortung für den Regionalen Bildungsgang. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen wurden vom Landkreis überprüft. In einem Schreiben des Landrates vom 26.07.2016 (siehe Anlage 2) auf eine Anfrage des Amtes Sternberger Seenlandschaft vom 04.07.2016 (Anlage 3) geantwortet und darin folgende Kernaussagen getroffen:
- Es werden nur Vereinbarungen geschlossen, wenn dieses für alle Schulstandorte gelingt.
- Die Vereinbarungen sollen mit allen beschickenden Wohnsitzgemeinden am Regionalen Bildungsgang geschlossen werden.
- Bei Abschluss der Vereinbarungen mit allen betroffenen Städten/Gemeinden wird die Kreisumlage um 0,6 % abgesenkt.
- Die zusätzlichen Ausgaben in den Haushalten, die aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als notwendige Ausgaben anfallen, sind als Pflichtausgabe anzusehen.
- Eine gesetzliche, einheitliche Regelung im Schulgesetz würde die Vereinbarung verdrängen, ist aber zum derzeitigen Zeitpunkt angesichts der notwendigen politischen Willensbildungsprozesse und des Gesetzgebungsverfahrens nicht abzusehen.
- Die Übertragung der Schulträgerschaft für alle Schulen auf den Landkreis stößt angesichts der klaren Aufgabenzuweisung im Schulgesetz und in der Kommunalverfassung auf rechtliche Grenzen und ist so nicht realisierbar.
- Die bisher getätigten Leistungen und noch bestehenden Verpflichtungen durch den Schulverband werden mit ersparten Gebäudekosten für die Beschulung der Regionalschüler abgetan.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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178,4 kB
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