01.12.2016 - 6.1 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do., 01.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Erke bemängelt, dass die Prüfung erst nach diesem langen Zeitraum erfolgte. Die Sachverhalte zur Prüfung sind entsprechend schwerer nachvollziebar und bringen Unsicherheiten.
Begründung:
Gemäß § 60 (5) ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.
Der Jahresabschluss der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Jahresfehlbetrag:0,00 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag0,00 €
Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-
Mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg 427.491,29 €
Der Jahresabschluss Sondervermögen der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Jahresfehlbetrag0,00 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag0,00 €
Eigene liquide Mittel des Sondervermögens0,00 €
(Forderungen gegenüber der Einheitskasse Stadt Sternberg von 244.776,67 €, dies entspricht den liquiden Mitteln)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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