13.12.2016 - 5.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Edlich teilt mit, dass sich der Sozialausschuss mit den betreffenden Punkten auseinandergesetzt hat und seine Zustimmung erteilt.

 

In diesem Zusammenhang möchte Herr Rohde sich bedanken, dass der Sozialausschuss seit Oktober die einzelnen Einrichtungen für seine Sitzungen nutzt. Dieses Rotationsprinzip klappt wunderbar. Herr Rohde würde sich dies auch für die anderen Ausschüsse wünschen.

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt die Haushaltssatzung r die Jahre 2017 und 2018.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:  8 dagegen: 0  enth.: 0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

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Anlagen zur Vorlage