15.12.2016 - 6.5 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 15.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mustin
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barczewski übernimmt für diese Beschlussvorlage die Sitzung.
Begründung:
Gemäß § 60 (5) KV M-V ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Mustin für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Jahresüberschuss15.245,78 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 €
Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-73.853,48 €
mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg
(ehem. Liquide Mittel)
Die Gemeindevertretung Mustin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 15.245,78 € auf neue Rechnung vorzutragen.