15.12.2016 - 6.5 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Barczewski übernimmt für diese Beschlussvorlage die Sitzung.

 

Begründung:

Gemäß § 60 (5) KV M-V ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Mustin für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresüberschuss15.245,78 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag               0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-73.853,48 €

mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg

(ehem. Liquide Mittel)

 

Die Gemeindevertretung Mustin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 15.245,78 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dem Bürgermeister für die Jahresrechnung 2012 die Entlastung zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:6dagegen:0enth.:1

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen