17.01.2017 - 5.1 Antrag zur Umsetzung von Maßnahmen für mehr Ver...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung Bau und Verkehr der Stadt Brüel wurden folgende Maßnahmen als Vorlage für die Stadtvertretung erarbeitet.

 

1. Geschwindigkeitsbegrenzung

 

auf Tempo 30 km/h für den Innenstadtbereich auf B192:

Grenzen: ab Sternberger Straße / Abzweig Schweriner Straße

bis August-Bebel-Straße / Höhe Rathaus

2. Geschwindigkeitsbegrenzung

 

auf Tempo 30 km/h für „Weg zum Roten See“

 

3. Geschwindigkeitsbegrenzung

 

auf Tempo 70 km/h ab Kreuzung Ortsausgang Golchen und der Verbindungsstraße von der Keezer Schmiede nach Neu Necheln.

 

4. Einrichtung einer Zone „Tempo 30“

.

für den Bereich Schmiedestraße, Mühlenberg, Vogelstangenberg, Schweriner Straße, Schulstraße und Alleeweg.

 

5. Beantragung der Versetzung der Lichtsignalanlage

 

in der Sternberger Straße in den Bereich Pennymarkt beim Straßenbaulastträger

 

6. Sonderechte für Radfahrer

 

Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für Radfahrer für die gesamte Schulstraße.

 

 

Für die Anordnung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und die damit verbundene Anordnung der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.

 

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