08.02.2017 - 10 Vorberatung Haushaltssatzung und Haushaltsplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Finanz- und Bauausschuss Witzin
- Datum:
- Mi., 08.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dally:
Die Haushaltssituation stellt sich wie folgt dar:
Zum 01.01.2012 wurde die Umstellung des Haushaltsrechts von der Kameralistik zur doppelten Buchführung vollzogen, damit ist nun der sechste Haushalt nach doppischen Regeln erstellt worden. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 ist festgestellt und geprüft. Die Jahresrechnung 2012 ist erstellt und geprüft. Die Jahresrechnung 2013 ist erstellt und wird im 1.Quartal 2017 geprüft.
Der Haushalt 2017 und 2018 ist im Ergebnishaushalt in der Planung nach Rücklagenentnahme ausgeglichen.
lm geplanten Finanzhaushalt 2017 wird ein Saldo von 5.500 € ausgewiesen.Damit ist der Finanzhaushalt ausgeglichen.
lm geplanten Finanzhaushalt 2018 wird ein Saldo von 7.100 € ausgewiesen. Damit ist der Finanzhaushalt ausgeglichen.
Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes wird der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt dargestellt. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes ist im Finanzplanungszeitraum weiterhin darstellbar.
Der Investitionsplan sieht für das Haushaltsjahr 2017 und 2018 Auszahlungen in Höhe von 35.200 € bzw. 24.300 € vor( Planungskosten für den Ausbau von 3 Wegen; Erweiterung und Sanierung Kita; Löschwasserteich in Loiz und Löschwasserbrunnen in Witzin).
Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in § 5 der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:
| Witzin | Witzin | Witzin | Witzin | Landesdurchschnitt | Amts-durchschnitt | ||||
| 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2016 |
Grundsteuer A | 316 | 316 | 300 | 300 | 281 | 294 | 305 | 310 | 316 | 312 |
Grundsteuer B | 380 | 380 | 373 | 365 | 355 | 362 | 370 | 375 | 380 | 376 |
Gewerbesteuer | 350 | 350 | 336 | 330 | 325 | 327 | 330 | 340 | 350 | 345 |
Die Gemeinde liegt bei der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer unter dem Landesdurchschnitt. Deshalb ist eine Anhebung bis zum Landesdurchschnitt dringend geboten. Im Zuge der Antragsstellung auf Kofinanzierungshilfe für den Umbau/Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses hat sich die Gemeinde zur Anhebung der Hebesätze verpflichtet.
II.6. Darstellung des Haushaltsausgleichs
II.6.1. Haushaltsausgleich des Ergebnishaushaltes und die Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum
II.6.2. Haushaltsausgleich des Finanzhaushaltes und Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum
Finanzhaushalt | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Saldo laufende Ein- und Auszahlungen | 618.476 |
623.976
| 631.076 | 636.576 |
651.276 |
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 5.500 | 7.100 | 5.500 | 14.700 | 23.100 |
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Haushaltsausgleich Finanzhaushalt | 523.976 | 631.076 | 636.576 | 651.276 | 674.376 |
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Die Liquidität ist mittelfristig gesichert.
Festlegung: einstimmige Empfehlung des Ausschusses zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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28,4 MB
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