02.02.2017 - 6.7 Antrag auf Teileinziehung eines Straßenabschnit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do., 02.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Lange stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zurück zu stellen und in den Bauausschuss zu verweisen. Herr Pilz unterstützt den Antrag.
Frau Borawski und Herr Erke bekräftigen, den Beschluss zu fassen.
Herr Liese teilt mit, dass im November 2016 bereits ein Vororttermin mit dem Landkreis stattgefunden hat.
Die meisten Fahrzeuge, die jetzt dort durchfahren, werden auch nach der Teileinziehung eine Ausnahmegenehmigung (z.B. Lieferverkehr, Landwirtschaft) erhalten.
Er spricht sich auch dafür aus, den Beschlussvorschlag in den Bauausschuss zu verweisen.
Frau Borawski erläutert dazu, dass geprüft werden muss, ob die Gemeinde, hinsichtlich der Ausnahmegenehmigungen, eventuell Ansprüche geltend machen kann, wenn durch die Fahrzeuge Schäden an der Straße entstehen.
Herr Goldberg lässt über die Anträge abstimmen.
Antrag auf Zurückstellung der Beschlussvorlage und Verweis an den Bauausschuss.
Dafür: 8 dagegen: 3 enth.: 0
Damit wird der Beschlussvorschlag zurückgestellt und erneut im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr Brüel beraten.
Herr Lange wird für die nächste Ausschusssitzung einen Termin zwischen dem 20.-23. Febr. 2017 festlegen. Hierzu soll Herr Wißuwa vom Fachdienst Bauordnung eingeladen werden.
Begründung:
Es wird beabsichtigt, die Dorfstraße in Thurow bis zur Gemarkungsgrenze der Gemeinde Kloster Tempzin (ca. 1,5 km) der auf dem Grundstück der Gemarkung Thurow, Flur 1, Flurstück(FS) 216, FS 135/3, FS 134/3 und FS 208/5 teileinzuziehen.
Der Teilabschnitt wurde nach den Förderrichtlinien des „ländlichen Wegebau“ ausgebaut, entspricht aber nicht mehr den heutigen örtlichen Bedürfnissen. Der Teilabschnitt stellt außerdem eine Verbindung zwischen der Bundesstraße 104 und der Bundesstraße 192 dar. Dieser Teil wird insbesondere durch Lkw-Verkehr über 7,5t, als Abkürzung zwischen den vorgenannten Bundesstraßen genutzt. Aufgrund des Ausbauquerschnittes und des Straßenaufbaus ist die Straße für diesen Verkehr nicht geeignet.
Beabsichtigt ist, den Nutzerkreis für diesen Straßenabschnitt auf 7,5 t und auf den Linienverkehr und Betriebs- & Versorgungsdienst zu beschränken, um auch so die Sicherheit für Anlieger, insbesondere Kinder zu erhöhen.
Zur Durchsetzung dieser Teileinziehung ist ein Antrag (gem. § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) v. 13.01.93) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich. Die entsprechende Beschilderung wird bei positiver Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Ludwigslust-Parchim durch verkehrsrechtliche Anordnung nach StVO vorgegeben. Im Verlauf der Bundesstraße 104 sowie aus Richtung Langen Jarchow bzw. Zahrensdorf ist es erforderlich auf die Beschränkung hinzuweisen. Für Kosten der Beschilderung müssen die Straßenbaulastträger aufkommen.
Für die Stadt Brüel entstehen Kosten bis zu 600.00 EUR. Die Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den Antrag auf Teileinziehung für den Teilabschnitt Dorfstraße in Thurow bis zur Gemarkungsgrenze der Gemeinde Kloster Tempzin (ca. 1,5 km) der auf dem Grundstück der Gemarkung Thurow, Flur 1, Flurstück(FS) 216, FS 135/3, FS 134/3 und FS 208/5 an die zuständige Behörde, hier der Landrat LK Ludwigslust- Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 t, Linienverkehr und Betriebs- & Versorgungsdienst frei.
Die Kosten, von bis zu 600.00 EUR, für eine entsprechende Beschilderung sind durch die Stadt Brüel, als Straßenbaulastträger, vorzuhalten.
Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.