18.05.2017 - 7.1 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Teude berichtet zur Prüfung der Jahresrechnung.

Hier ist deutlich zu sagen, dass es nicht zufriedenstellend ist, dass erst die Jahresrechnung von 2012 geprüft vorliegt.

Besonders aufgefallen ist hierbei, dass erst ab 2012 gefahrene Kilometer durch den Bürgermeister abgerechnet wurden. Auch wurde das Sitzungsgeld häufig verspätet gezahlt. Bis 2016 erhielten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses keine Aufwandsentschädigung.

 

Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Entlastung der Bürgermeister empfohlen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 60 (5) KV ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin wurden die vorliegenden Jahresrechnungen der ehemaligen Gemeinde Langen Jarchow und Zahrensdorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeinde Kloster Tempzin vorbehaltlos die Entlastung.

 

Ab 01.01.2016 geht die Gemeinde Kloster Tempzin aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinde Langen Jarchow und der Gemeinde Zahrensdorf hervor.

 

Der Jahresabschluss der ehem. Gemeinde Langen Jarchow für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresfehlbetrag              4.863,19 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag              0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-              99.449,93 €

mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg

(ehem. Liquide Mittel)

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.863,19 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Jahresabschluss der ehem. Gemeinde Zahrensdorf für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresfehlbetrag              21.286,14 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag              0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-              51.193,04 €

mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg

(ehem. Liquide Mittel)

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.286,14 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt die gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dem Bürgermeister für die Jahresrechnungen der ehem. Gemeinden Langen Jarchow und Zahrensdorf die Entlastung zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

9

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: Herr Alfred Nuklies

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage