15.06.2017 - 6.4 Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Herrenweges i...

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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Werner fragt nach den entstehenden Kosten für die Anwohner.

Herr Dally erklärt, dass es sich beitragsrechtlich um eine Instandsetzung handelt. Es entstehen daher keine Kosten.

 

Herr Werner fragt, ob es möglich ist bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzunehmen. Die Straße ist bereits eine 30-Zone, aber niemand hält sich daran.

Her Rohde erklärt, dass dies eine Frage des Ordnungsamtes im Zusammenhang mit der Polizei darstellt. Bauliche Maßnahmen sind bei der Variante der Aufbereitung nicht möglich.

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Dabel plant den Ausbau des Herrenweges in diesem Jahr auszuführen.

Der für den Ausbau vorgesehene Abschnitt des Herrenweges beginnt an der Kreuzung mit der Johannes-R.-Becher-Straße und endet an der Kreuzung Mattenstieg / Zu den Achtertannen. Die vorhandene Betonfahrbahn ist völlig verschlissen und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand.

Der Ausbau ist wie folgt vorgesehen:

Die vorhandene Betonfahrbahn wird auf einer Länge von ca. 460 m in einer Stärke von 4 bis 5 cm abgefräst. Die Arbeitsfugen im Beton werden im Asphalt nachgeschnitten und vergossen um ein unkontrolliertes Reißen der Asphaltdecke zu verhindern. Die Ausbaubreite beträgt 5,50 m. Die Anlagen der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung sind bereits vorhanden.

Die vorliegende Kostenberechnung weist Kosten in Höhe von 90.000 € aus. Das Vorhaben wird durch Eigenmittel der Gemeinde finanziert.

Die Mittel sind in den 1. Nachtragshaushalt einzustellen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt, den Herrenweg (Betonfahrbahn) durch abfräsen einer 4 bis 5 cm dicken Betonschicht und anschließenden Einbau einer gleichstarken Asphaltdeckschicht auszubauen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        9

dagegen:

        0

enth.:

       0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen