07.09.2017 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin am 25.04.2017

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2013 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

1.

 

dafür:

        6

dagegen:

        0

enth.:

       0

 

2.

 

dafür:

        6

dagegen:

        0

enth.:

       0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: 1

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage