12.09.2017 - 6.1 Entlastung der Bürgermeisterin von der Jahresre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 16.05.2017

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2013 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Borkow  beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Rechnungsprüfungsausschusses  des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

  1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2013
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

1.

 

dafür:

      6

dagegen:

       0

enth.:

       0

 

2.

 

dafür:

      6

dagegen:

       0

enth.:

       0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: Frau Rosenfeld

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=30614&selfaction=print