07.09.2017 - 6.3 Beschluß über die Benennung einer neuen Straße ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Tischvorlage in Absprache mit dem Bürgermeister
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 07.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Durch die Gemeinde Mustin wurde in der Ortslage Ruchow eine neue Straße gebaut. Diese Straße liegt auf Teilstücken der Flurstücke 220/10, 54/3, 55, 56, 69/5, 3/1, 76/1 der Flur 1 in der Gemarkung Ruchow. Im Rahmen der Flurneuordnung ist der Straßenkörper bereits als selbstständiges Straßengrundstück vermessen worden. Für die Straße ist eine neue Straßenbezeichnung zu erteilen, da bereits ein angrenzendes Grundstück bebaut ist und eine entsprechende Hausnummer festgesetzt werden muß. Aufgrund der örtlichen Lage und der dortigen Flurbezeichnungen wird der Straßenname “Am Bollbruch“ vorgeschlagen.