21.09.2017 - 12.3 Stellungnahme der Gemeinde Witzin zur Ökokontom...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Auf dem Flurstück 219 der Flur 8 der Gemarkung Witzin wird die beabsichtigte Durchführung der Ökokontomaßnahme „Witzin III“ angezeigt. In diesem Verfahren wird die Gemeinde Witzin aufgrund der Zuständigkeit beteiligt u. um eine Bescheinigung gebeten, dass keine städtebaulichen Gründe u. sonstige gemeindliche Belange entgegenstehen.

Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich u. nicht im Geltungsbereich einer städtebaulichen Bauleitplanung.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Witzin beschließt auf der heutigen Sitzung, dass keine gemeindlichen Belange der Durchführung der Ökokontomaßnahme auf dem Flurstück 219 der Flur 8 der Gemarkung Witzin entgegenstehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage