25.09.2017 - 7.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Brachmüller berichtet kurz über die Prüfung der Jahrerechnung 2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow.

 

Herr Schröder verliest anschließend den Beschlussvorschlag.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow am 19.09.2017

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2014 liegt diesem Beschluss bei.