26.10.2017 - 7.6 Hundesteuersatzung der Gemeinde Kloster Tempzin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Fusion der Gemeinde Zahrensdorf und Langen Jarchow zur Gemeinde Kloster Tempzin besteht die Notwendigkeit, eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen. Gleichzeitig wurden aktuelle Rechtsprechungen berücksichtigt. Das betrifft insbesondere die §§ 3 und 5 der Satzung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretersitzung Kloster Tempzin beschließt die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

0

enth.:

0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen