16.11.2017 - 11.5 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2015 erfolgt  durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin am 23.10.2017

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2015 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Rechnungsprüfungsausschusses  der Gemeinde Witzin über

 

  1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2015
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015

 

 

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Abstimmungsergebnis zu 1. Feststellung der Jahresrechnung 2015:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015:

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: Herr HHHhans Hüller

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen