14.12.2017 - 6.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 14.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Edlich erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Schüttpelz-Brandt bemängelt, dass die Unterlagen als Tischvorlage vorgelegt wurden. Herr Edlich bittet das Amt um Vorlage der Entlastung 2015 einen Monat vor Beschlussfassung.
Herr Dally teilt mit, dass er Anfang 2019 in Rente geht. Bis dahin sollen auch die entlastungen für 2016 und 2017 fertig sein.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 19.10.2017
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2014 liegt diesem Beschluss bei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dabel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über
- Die Feststellung der Jahresrechnung 2014
- Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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