06.12.2017 - 8.3 Überplanmäßige Ausgabe für die Honorarkosten zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Für die Erarbeitung der Änderung der Ergänzungssatzung für den OT Zahrensdorf wird ein Honorar von 6.000,00 € benötigt. Für das HH-Jahr 2017 werden ca. 4.000,00 € anfallen. Die restlichen 2.000,00 € sind im HH-Jahr 2018 fällig u. sind im Haushalt 2018 einzustellen.

Die Deckung wird aus verschiedenen Produktsachkonten desselben Deckungskreis ermöglicht:

 

11403.5235 Fahrzeughaltung Bauhof:  1.000,- €

52380.5233 Rückstellung Abwasser:  1.000,- €

54100.5233 Straßenunterhaltung:  2.000,- €

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Tempzin beschließt auf der heutigen Sitzung eine überplanmäßig Ausgabe in Höhe von 4.000,00 €r das Honorar zur Erarbeitung der Änderung der Ergänzungssatzung für den OT Zahrensdorf.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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