24.05.2018 - 6.1 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Dabel für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer1 bis 4 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 100.000 € nicht übersteigen

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        9

dagegen:

         0

enth.:

        1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=32350&selfaction=print