17.05.2018 - 6.5 Beschluß der Stadt Brüel über die Straßenumbene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Goldberg erläutert die Beschlussvorlage.

Aufgrund des Hinweises von Frau Borwaski, dass die Hausnummern in Alt Necheln, An der Warnow, auch bei 1 anfangen sollten und nicht bei der 6 (Anlage 2), stimmen die Stadtvertreter einstimmig für die Änderung der Hausnummern in Alt Necheln beginnend mit der 1.

 

Begründung: Durch ein Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport M-V wurde im Jahr 2014 darauf aufmerksam gemacht, dass mit der technischen Entwicklung doppelte Straßennamen innerhalb einer Gemeinde mit mehreren Ortsteilen immer mehr zum Problem werden.

Zwar ist eine Adressierung unter Angabe des Ortsteils in der Postanschrift nach dem Gemeindenamen geeignet, eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten. Allerdings ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass Dritte neben dem amtlichen Gemeindenamen für eine eindeutige Zuordnung die Ortsteilnamen verwenden. Maßgeblich ist aufgrund des gemeindlichen Namensschutzes nach § 12 BGB der amtliche Gemeindename. Die gilt besonders für kommunale Aufgabenträger und staatliche Einrichtungen. Betroffen sind vornehmlich Logistikunternehmen und die Deutsche Post.

 

Unabhängig von postalischen Belangen sind eindeutige Adressen auch für andere Institutionen des öffentlichen Lebens von erheblicher Bedeutung. Vermehrt treten auch Probleme bei der Alarmierung von Rettungskräften auf. Insbesondere die Polizei, die Rettungsdienste und auch der Brand- und Katastrophenschutz sind auf eindeutige Adressen angewiesen. Es kann nicht mehr von einer allgemeinen Ortskenntnis der Helfer und Dienstleister ausgegangen werden.

 

In diesem Zusammenhang sind die Gemeinden aufgefordert, bei Dopplungen in den Gemeinden neue Straßenbezeichnungen zu finden und durch Beschluß der Stadtvertretung zu bestätigen. Zusätzliche Kosten für die Bürger der Gemeinde fallen nicht an.

 

In Vorbereitung zu diesem Beschluß wurden innerhalb der Ortsteile, die betroffen sind, Gespräche geführt und um Mitarbeit und Vorschläge durch die Einwohner gebeten. In Auswertung der eingegangenen Vorschläge und Hinweise der Einwohner wurden die in der Anlage befindlichen Straßenumbenennungen für die Ortsteile Golchen, Keez, Necheln und Thurow vorbereitet. Zum Teil werden auch Hausnummerierungen neu strukturiert.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Straßenumbenennungen für die Ortsteile Golchen, Keez, Necheln und Thurow in den in der Anlage aufgeführten und vorgeschlagenen Varianten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

         9

dagegen:

        0

enth.:

        0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage