31.05.2018 - 9.2 Beschluss zur Anschaffung von Kommunaltechnik -...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

 

Begründung:

Für die Gemeinde Witzin ist die Anschaffung von Kommunaltechnik erforderlich, um alle anfallenden Arbeiten auf Gemeindeflächen effektiv erledigen zu können. Nach eingehender Information u. Diskussion wurden die eingegangenen Angebote verglichen u. der Kubota G23II-HD stellt sich als die wirtschaftlichste Variante heraus.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Witzin beschließt auf der heutigen Sitzung den Kauf des Kommunaltraktors Kubota G23-II HD entsprechend des Angebotes vom 28.05.2018 zum Bruttoangebotspreis von 19.754,00 €. (siehe Anlage). Die Beschlussvorlage BV-329/2018 wird aufgehoben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird in der Fassung abgelehnt.

 

Es werden 2 Angebote vorgeschlagen, die bereits in der letzten GV-Sitzung am 12.04.2018 vorlagen zur Diskussion standen. Das betrifft das  Model KUBOTA GR 2120 Aufsatzrasenmäher  (sh. Angebote Mecklenburger Landtechnik):

  1. Als Vorführmaschine12.495,00€
  2. NEU13.685,00€.

 

Es wird über den Antrag des Bürgermeisters abgestimmt, den alten Beschluss zur Beschlussvorlage BV-329/2018 aufzuheben und nur noch über die Anschaffung eines Gerätes der Marke KUBOTA GR 2120 zu entscheiden.

Es erfolgt folgende Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

3

dagegen:

2

enth.:

1

 

Damit wird dem Antrag zugestimmt.

 

Anschließend werden die beiden Geräte des angebotenen KUBOTA GR 2120 zur Diskussion  gestellt, d.h. das Vorführgerät oder das neue Gerät. Nach einer regen Diskussion wird von den Gemeindevertretern der Vorschlag unterbreitet, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Anschaffung eines KUBOTA GR 2120 möglichst inkl. einer Anhängerkupplung auszulösen, dabei aber einen Wert von 15.000€ nicht zu überschreiten.

Es erfolgt die Abstimmung zu diesem Vorschlag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

4

dagegen:

2

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen. Der Bürgermeister wird mit der Anschaffung entsprechend beauftragt.

 

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Anlagen zur Vorlage