13.09.2018 - 8.4 Antrag zur Errichtung einer Tempo 30-Zone in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 13.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag und die Begründung.
Begründung: Durch Einwohner wurde angeregt eine Tempo 30-Zone in der Ortslage Loiz zu errichten.
Für die Anordnung von Zonenbereichen (Zone mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit) und die damit verbundene Anordnung der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.
Vor Antragstellung ist die Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers erforderlich.
Für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ spricht grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherung), die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Emissionen.
Fehlverhalten und Missachtung durch Fahrzeugführer kann damit jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal eine regelmäßige Überwachung des fließenden Verkehrs, so die Erfahrung, durch das Polizeirevier nicht geleistet werden kann.