10.12.2018 - 7.3 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder übergibt die Leitung zu diesem TOP an Herrn Laube (wg. Befangenheit zu Unterpunkt 2). Die Beschlussvorlag und die Begründung werden verlesen.

Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde gibt es keine Anmerkungen.

Auf der Beschlussvorlage ist das Feld für „finanzielle Auswirkungen“ mit „Ja“ angegeben. Warum? Dazu wird eine Erklärung von der Verwaltung erwartet.

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow am 24.07.2018

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2016 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 des Rechnungsprüfungsausschusses  der Gemeinde Kobrow über

 

  1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2016
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

 

 

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Abstimmungsergebnis zu 1. Feststellung der Jahresrechnung 2016:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

Abstimmungsergebnis zu 2. Die Entlastung der Bürgermeisters r das Haushaltsjahr 2016:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung  ausgeschlossen: Herr Olaf Schröder

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage