13.12.2018 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Edlich übernimmt den Vorsitz und erläutert und verliest die Beschlussvorlage.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 25.10.2018.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel  beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 des Rechnungsprüfungsausschusses  des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2016
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

          6

dagegen:

        0

enth.:

         1

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung  ausgeschlossen: Herr Rohde

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage