10.12.2018 - 7.5 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kobrow
- Datum:
- Mo., 10.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schröder gibt kurze Erläuterungen, z.B. dass die LED-Umstellung fortgesetzt wird; ins Feuerwehrgerätehaus wird schrittweise investiert.
Herr Schröder verliest den Beschlussvorschlag.
Begründung:
Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.
Die Genehmigung des Haushaltes 2019 der Gemeinde Kobrow steht unter dem Vorbehalt der Fortschreibung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes für 2019.