18.12.2018 - 7.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Pritz
- Datum:
- Di, 18.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Toparkus gibt umfangeiche Erläuterungen zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die HH-Jahre 2019 und 2020 für die Gemeinde Hohen Pritz. Und bittet darum, anstehende Fragen sofort zu stellen.
Sie erklärt, dass das Jahresergebnis in beiden Jahren einen ./.-Saldo aufweist. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Abschreibungen (sh. S.41. Die Ausgaben sind in der Masse pflichtige Aufgaben. Freiwillige Leistungen umfassen nur 3-5%. Die Entnahmen von Rücklagen werden erläutert (Blatt 3).
Im Finanz-HH wird der Geldfluß dargestellt. Dabei ist eine ständige Abnahme der liquiden Mittel in den künftigen Jahren zu verzeichnen.
Weiterhin erläutert sie gem. Vorbericht, S.13 , welche Entwicklungen die künftige Ertragslage beeinflussen werden (4 Punkte). Lt. S.30 Vorbericht wird eine leichte Erhöhung der freiwilligen Leistungen zu erwarten sein. Als HH-sichernde Maßnahmen wird die Anpassung der Hebesätze für die Realsteuern auf Landesdurchschnitt genannt (sh. Seite 13). Somit werden mögliche Mittel ausgenutzt, werden aber auch nicht erheblich zur Besserung beitragen.
Mit dem neuen FAG hofft man, dass kleine Gemeinden besser ausgestattet werden.
Auf S. 156 steht im Stellenplan eine 0,05VbE für Jugend-/Kinderbetreuung.
Ein Gemeindevertreter stellt fest, dass durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Gemeinde die Kreisumlage letztlich wieder gestiegen ist, anstatt zu sinken.
Außerdem wird auf einen Druckfehler auf Seite 30 aufmerksam gemacht (ganz unten steht „Dabel“ ansttt „Hohen Pritz“), den Frau Toparkus am nächsten Tag bereinigen wird.
Begründung:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß
§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
11,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
30,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
229 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
58,2 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
239 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
275 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
3,2 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
3,2 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
113,7 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
16,5 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
148,1 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
411,3 kB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
93,1 kB
|
|||
14
|
(wie Dokument)
|
13,9 kB
|