25.06.2019 - 10.4 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für sachl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kessel erläutert die Beschlussvorlage. Es wird rege diskutiert.

 

Begründung:

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie u. des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht u. führt die Offenlage in der Zeit vom 05.02.2019 – 10.04.2019 durch. Nach Inkrafttreten bzw. nach Rechtskraft der Teilfortschreibung wird die Gemeinde die rechtliche Situation erneut bewerten u. danach prüfen, in welcher Form die Gemeinde ihre Planungshoheit ausüben wird.

Die Gemeinde sieht sich derzeit außerstande, aufgrund nicht vorhandener verbindlicher landesrechtlicher Regelungen (z.B. Höhenbegrenzungen, Abstandsflächen etc.) eine rechtssichere Fortführung des Planungsverfahrens mit den Maßgaben der Gemeinde durchzuführen. Dementsprechend wird die Gemeinde Hohen Pritz die Teilfortschreibung abwarten und sich nach Rechtskraft dieser erneut mit den dann aktuellen Gegebenheiten auseinandersetzen.  

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt auf der heutigen Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergieanlagen“ der Gemeinde Hohen Pritz, Beschluss-Nr. BV-575/2018 vom 18.12.2018.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen