04.07.2019 - 8 Hauptsatzung der Gemeinde Witzin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Gemäß § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Die derzeit gültige Hauptsatzung soll erneuert werden, um die aktuellen Gesetzmäßigkeiten einzubringen und die Arbeit der Gemeinde transparenter zu gestalten. U.a. sollen die Paragrafen zur Besetzung der Ausschüsse und ihrer Aufgaben, die finanziellen Handlungsspielräume, Entschädigungen für den Bürgermeister und die weiteren Mitglieder sowie die öffentlichen Bekanntmachungen neu geregelt werden.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Witzin.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

4

dagegen:

2

enth.:

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage