25.07.2019 - 7.2 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 25.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Evelin Schmitz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
In der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel werden die Änderungen zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung entsprechend der EntschVO M-V vom 06.06.2019 (GVOBL. M-V 2019, S. 192) geregelt.
Die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister beträgt 1.200,00 €, für den 1. stellvertretenden Bürgermeister 240,00 € (20 % der Entschädigung des Bürgermeisters) und für den 2. stellvertretenden Bürgermeister 120,00 € (10 % der Entschädigung des Bürgermeisters).
Für die Gemeindevertreter, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, sieht die Entschädigungsverordnung einen Sockelbetrag in Höhe von 30,00 €/Monat vor.
Die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung wurde in der neuen EntschVO nicht geändert. Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um Höchstbeträge.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,8 kB
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