25.07.2019 - 7.2 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

In der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel werden die Änderungen zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung entsprechend der EntschVO M-V vom 06.06.2019 (GVOBL. M-V 2019, S. 192) geregelt.

Die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister beträgt 1.200,00 €, für den 1. stellvertretenden Bürgermeister 240,00 € (20 % der Entschädigung des Bürgermeisters) und für den 2. stellvertretenden Bürgermeister 120,00 € (10 % der Entschädigung des Bürgermeisters).

Für die Gemeindevertreter, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, sieht die Entschädigungsverordnung einen Sockelbetrag in Höhe von 30,00 €/Monat vor.

Die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung wurde in der neuen EntschVO nicht geändert. Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um Höchstbeträge.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt die vorliegende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

1

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=34953&selfaction=print