22.08.2019 - 6.3 Beschluss über die Bestätigung der Eilentscheid...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bedingt durch die Überarbeitung bzw. Präzisierung der Kostenberechnung durch das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH mit dem Kostenstand 16.08.2019 und einer notwendigen Anpassung der Gesamtfinanzierung ist es notwendig, die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 01.08.2019 mit diesem Beschluss zu korrigieren bzw. anzupassen.

 

Frau Toparkus erläutert die Präzisierung und die Finanzierung. Es wird rege diskutiert. Herr Urbschat weist darauf hin, dass das Vorhaben viel zu überteuert ist und man die Folgekosten nicht betrachtet hat.

 

Begründung:

Grundlage für die Eilentscheidung war der aktuelle Planungsstand vom 15.05.2019 und die daraus resultierende Kostenberechnung des Ing.-Büros Hartung & Partner GmbH vom 12.07.2019.

Nach dem aktuellen Planungsstand vom 16.08.2019 ergeben sich neue

Gesamtkosten in Höhe von 626.657,00 €.

Diese könnten wie folgt finanziert werden:

Gesamtkosten  - 626.657,00  (Erhöhung um 233.442,00 €)

davon Fördermittel - 407.327,05  (Erhöhung um 151.737,30 € beantr.)

restl. Eigenmittel - 219.329,95  (Erhöhung um 81.704,70 € notwend.)                           

Die ursprünglichen Kosten lt. Bewilligung entsprechen gesamtkosten in Höhe von ca. 393 T€ (mit den entsprechenden Förder- und Eigenmittelanteilen).

Die Eigenmittel sollen über einen sog. Kassenkredit abgedeckt werden.

Die Weiterführung steht unter dem Vorbehalt, dass durch den Fördermittelgeber die noch notwendigen anteiligen Fördergelder in Höhe von 65% der förderfähigen Kosten ebenfalls bereitgestellt werden. Zur Refinanzierung der Eigenmittelanteile sollen ab dem Jahr 2020 die zusätzlichen für die Gemeinde Witzin bereitgestellten FAG-Gelder/Infrastrukturmittel verwendet werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Überschreitung von terminen bei der Fertigstellung und von abgerufenen Fördermitteln weitere Zinsen vom Fördermittelgeber eingefordert werden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung bestätigt die Präzisierung des Beschlusses vom 01.08.2019 zur Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 25.07.2019 zur Finanzierung und  Weiterführung der Baumaßnahme 2. BA Dorfgemeinschaftshaus mit der Korrektur der nunmehr voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe 626.657,00, einschließlich der damit verbundenen Bestätigung der Planung, Kostenerhöhung und die Aufnahme des notwendigen Kassenkredites zur Deckung der Eigenmittel.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

4

dagegen:

1

enth.:

1

 

 

Beschlussvorschlag geändert

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Anlagen zur Vorlage