10.10.2019 - 8.2 Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 7 "Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 10.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussion, ob Wohngebiet die richtige Bezeichnung ist. Herr Rußbült erläutert.
Begründung:
Die Gemeinde Dabel beabsichtigt in Zusammenarbeit mit den Eigentümern der Anliegergrundstücke (Gemarkung Dabel, Flur 7, Flurstücke 79, 80, 81, 82, 83, 84 und 85) an der Straße der DSF ein Wohnbaugebiet zu entwickeln. Hierfür exisitiert zurzeit noch kein Baurecht. Um das Vorhaben zu verwirklichen, ist die Erarbeitung eines Bebauungsplans notwendig.
Die Gemeinde Dabel schließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag ab, der die Gemeinde von allen anfallenden Kosten freistellt.
Für das Planverfahren wird ein fachlich geeignetes Planungsbüro beauftragt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabel fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 „Straße der DSF“ der Gemeinde Dabel.
Das Plangebiet wird im Norden u. im Osten von der Straße Dabel – Wamckow (L 91), im Westen von der Straße Dabel – Hohen Pritz (L 16) u. im Süden von Waldflächen begrenzt (siehe Anhang).
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurechte für die zukünftige Nutzung als Wohnbaufläche für Eigenheime.
Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,9 kB
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