27.11.2019 - 6.1 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2018 wurde auf Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) durch ein vom ‚Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:  siehe Anlage

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters

und der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2018.

 2. Die Stadtwerke Sternberg haben:

     a) den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers,

     b) den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes,

       c) den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des                       Datums der Feststellung,

     d) den Jahresabschluss und den Lageplan öffentlich bekannt zu machen,

     e) den Jahresgewinn 2018 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Um die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu erhalten, werden aus dem Gewinn u.a. Rechnungen für die Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Robert-Breitscheid-Straße, dem Walter-Rathenauplatz und dem Mühlenkamp und für die Erneuerung der Zentrifuge auf der Kläranlage beglichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

13

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage