08.11.2019 - 9.1 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Witzin für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Toparkus erläutert den Vorbericht zum 1. Nachtrags-HH 2019/2020 der Gemeinde. Es gab demnach keine Veränderung der Hebesätze. Sie geht auf Kredite und den übernommenen Stellenplan von 2019 ein. Änderungen gab es durch erhöhte Aufwandsentschädigungen, Friedhofsgebühren, die Brandschutzbedarsplanung und weitere Mittelbereitstellung für die Infrastruktur. Auf S.9/10 sind Veränderungen durch den Ersatz eines Löschfahrzeuges, eine Tragkraftspritze, der Umbau des DGH zu finden. Die liquiden Mittel reichen aus; ein Kassenkredit wird nicht nötig sein.

Der Bürgermeister gibt nach Anfrage durch einen Gemeindevertreter eine kurze Erklärung zur Straßenbeleuchtung Am Köstergraben. Danach verliest er den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung..

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T€ nicht übersteigen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage