06.11.2019 - 5.1 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Geb...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Taubenheim erläutert die Beweggründe, die zur Absenkung der Gebühren im Bereich des Regenwassers führen. Hier wird der Empfehlung des Wirtschaftsprüfers gefolgt und die Niederschlagsgebühr wird auf 0,12 € / m² gesenkt. Dieses ist in der Satzung zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren auf Seite 9 , § 12 Punkt 3 eingearbeitet.

 

Herr Dr. Winkler bemängelt den Beschluss, da nicht erkennbar ist was konkret geändert wird. Hier wäre eine Dokumentengegenüberstellung wünschenswert. Weiter sind die Anlagen nicht aussagekräftig und geben keine Auskunft über die Kalkulationsgrundlagen, die zur Absenkung der Gebühren führen.

 

 

Begründung:

Am 05.03.2019 erteilten die Stadtwerke Sternberg der Kubus GmbH den Auftrag für die Kalkulations-fortschreibung der Wasser- und Abwassergebühren ab 2020. Nach Kommunalabgabengesetz (KAG) §6 Abs. 2d ist ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende eines Kalkulations-zeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten, so sind die Kostenüberdeckungen nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen.

Die Jahresabschlüsse der Stadtwerke wiesen im Abwasserbereich in der letzten Kalkulationsperiode Kostenüberdeckungen aus, die im Rahmen der Kalkulationsfortschreibung  aufgelöst wurden. Alleine für die Volleinleiter ist bei der Nachkalkulation ein Betrag von 560 T€ aufwandsmindernd für den Zeitraum 2020-2023 berücksichtigt worden.

Daraus ergibt sich die nachfolgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg (Anlage).

 

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg zum 01.01.2020.

Die aktuell gültigen Wassergebühren bleiben ab 01.01.2020 unverändert und werden hiermit bestätigt.

 

 

 

Reduzieren

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss die Beschlussfassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

4

dagegen:

0

enth.:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage