13.11.2019 - 7.1 Beschluß über eine außerplanmäßige Ausgabe für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Begründung:

Das Land Mecklenburg Vorpommern hat am 21.04.2017 aufgrund des § 32 Absatz 1 Nummer 2 und 6 des Brandschutz- und Hilfeleistungs-gesetzes M-V vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 612) eine Feuerwehrorganisationsverordnung - FwOV M-V – erlassen. Hiernach hat jede Gemeinde in M-V eine Brandschutzbedarfsplanung (BSBP) zu erstellen. Die BSBP dient der effektiven Aufgabenerfüllung und stellt ein wichtiges Planungsinstrument dar, die Anforderungen an die gemeindliche Feuerwehr objektiv zu definieren.               Die BSBP umfasst die Ermittlung der Besonderheiten auf dem Gemeindegebiet insbesondere hinsichtlich des Gefährdungspotenzials sowie die tatsächliche personelle und technische Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und versetzt die Gemeinden anhand der Schutzziele in die Lage, diejenigen Maßnahmen zu veranlassen, die den an die Feuerwehr zu stellenden Anforderungen entsprechen. Bei der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2019/20 ist diese Position nicht eingestellt worden. In der Planung wurde durch das Fachamt für alle Gemeinden des Amtes eine Summe von 5.000,00 € eingereicht.

Um die Realisierung der Aufgabe zu sichern, wird vorgeschlagen, eine Betrag von 5.000,00 € aus der allgemeinen Rücklage in den Haushalt einzustellen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für die Erstellung einer Brandschutzbedarfsplanung in Höhe von 5.000,00 €. Die Mittel werden aus der allgemeinen Rücklage bereitgestellt.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=35773&selfaction=print